Auch im neuen Jahr werden wir weiter versuchen, die Sicherheit der Bürger in den Vordergrund zu stellen. Der Katastrophenplan/Gefahrenabwehrplan für das Gefahrstofflager liegt jetzt vor. Allerdings möchte die Kreisverwaltung ihn nicht veröffentlichen. Vielleicht darf sie es auch nicht. Das Antwortschreiben des Landrats hat uns heute erreicht. Wir lassen den Inhalt von unserer Rechtsanwältin prüfen. Zudem ist unklar, ob die Genehmigung für das erste Gefahrstofflager durch die KV rechtskräftig ist oder nicht.

Am 17.1.2024 werden wir um 19.00 Uhr im MGV in der Wörthstraße unser weiteres Vorgehen besprechen. Interessierte sind immer willkommen.

 

Wir wünschen allen Unterstützer eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

 

Der Vorstand 

 

 

 

Kreisverwaltung Germersheim

zu Hd. Herrn Landrat Dr. Fritz Brechtel

Luitpoldplatz 1


76726 Germersheim

 

Germersheim, den 22.11.2023

Per E-Mail vorab an Landrat Dr. Brechtel <Landrat@Kreis-Germersheim.de>

 

 

 

Katastrophenschutzplan für das US-Depot Lingenfeld/Germersheim

 

Hier:   Antrag auf Zugang zu Informationen nach

§ 2 Abs. 2 LTranspG und dem

Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), sowie der
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschluss- sachenanweisung - VSA) vom 13. März 2023

 


Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Brechtel,

 

aus dem Artikel der Rheinpfalz vom 14.11.2023 „Alarmplan fürs US-Depot ist Verschlusssache“ konnten wir entnehmen, dass ein externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan für das US-Depot am 01.11.2023 in Kraft getreten ist und dieser als Verschlusssache geführt wird.

 

Bisher sind wir, auch vor dem Hintergrund Ihrer Ankündigung bei der Sitzung des Petitionsausschusses, davon ausgegangen, dass der Katastrophenschutzplan offengelegt wird. Gestatten Sie uns vor diesem Hintergrund einige Fragen zum besseren Verständnis:

 

1.    An die Einstufung als Verschlusssache werden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) hohe Anforderungen gestellt und die Einstufung muss entsprechend begründbar sein. Es stellt sich daher folgende Frage:

 

Warum wurde das gesamte Dokument, also somit auch allgemeine Informationen als VSA erklärt und nicht nur die geheimhaltungsbedürftigen Informationen geschwärzt?

Wir bitten um Zusendung der kompletten Begründung in elektronischer Form.

 

2.    Nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz, § 5 a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen, sind notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben, diese Informationen müssen auch auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.


Wo kann ich diese Informationen finden, wie werde ich gewarnt und wie muss ich mich bei der höchsten Gefahrenstufe verhalten?

 

3.    Umfasst der Plan die gesamte Liegenschaft?

 

 

4.    Welche Behörden, Hilfsorganisationen wurden bei der Erstellung des Plans beteiligt?

 

 

Für die Beantwortung unserer Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat, bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar Bytzek,

 

1.Vorsitzender der BI „Kein Gefahrstofflager“

 

Unser neuer Flyer:

Der Verein BI “Kein Gefahrstofflager e.V. stellt sich vor:

 

Im September 2017 wurde die Bürgerinitiative durch besorgte Nachbarn des US-Depots, links und rechts des Rheins, in einer Versammlung mit ca. 200 Teilnehmern ins Leben gerufen.

Die US-Army plante die Erweiterung der bestehenden Gefahrstofflager im Depot auf insgesamt 3100 t. Im Antrag wurde auch die Lagerung der Gefahrstoffklasse  6.1A mit dem Referenzstoff Dimethylsulfat, einem Lungenkampfstoff im ersten Weltkrieg, beantragt. Eine erste Akteneinsicht in das immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren offenbarte erhebliche Verfahrensmängel. Dies führte zu mehr als 30 Einwendungen, z.B. bestand der Sicherheitsbericht teilweise nur aus weißem Papier und sollte schon seit 2012 nachgereicht werden.

Ebenso stellte die BI mit Unterstützung unserer Bundestagsabgeordneten fest, dass die Überwachung durch die „Bundeswehr“ faktisch nicht stattfand.

Für militärische Gefahrstofflager bestehen zurzeit erhebliche Ausnahmen:

Ø  Diese Lager unterliegen nicht wie zivile Gefahrstofflager der Störfallverordnung.

Ø  Diese Lager werden nicht transparent überwacht.

Ø  Diese Lager benötigen keine Genehmigung.

Ø  Eine Beteiligung der Nachbarn, der Bevölkerung, ist nicht vorgesehen.

Zur Sicherheit der Zivilbevölkerung musste dringend gehandelt werden!

Unsere Ziele:

Wir möchten erreichen, dass militärische Gefahrstofflager genauso wie zivile Gefahrstofflager immissionsschutzrechtlich  genehmigt und überwacht werden, damit wir für die Bevölkerung den höchsten Sicherheitsstandard haben. Volle Anwendung des europäischen Rechts ohne Ausnahmen für die USArmy, einschließlich der Anwendung der Störfallverordnung.

 

Unsere Aktionen:

Diverse öffentliche Informationsveranstaltungen in den tangierten Gemeinden und vor „Corona“ regelmäßige Infostammtische zur Information der Mitglieder und Interessenten.

Mehrere Sendungen mit dem SWR zur Sensibilisierung der Bevölkerung.

Podiumsdiskussion mit dem Landrat und Bundestagsabgeordneten in der Hörfunkreihe „Klartext“.

Einsichtnahme in alle Genehmigungsakten. Hierbei wurden wesentliche Verfahrensfehler festgestellt.

Seit 2017 forderten wir mehrmals die Erstellung eines Katastrophenschutzplanes, zuletzt mit einer Postkartenaktion. 800 Bürgern war es eine Briefmarke wert.

Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag zur Gleichstellung militärischer Gefahrstofflager mit zivilen Gefahrstofflagern.

Offenlegung von Versäumnissen bei der Überwachung durch die Bundeswehr.

Zusammenarbeit mit dem BUND.

 

Unsere Erfolge

 

1. Durch die Klagen gegen die Erweiterung des US-Depots konnten die Behörden nicht wie in der Vergangenheit einfach Genehmigungen durchwinken, sondern mussten sich intensiv mit dem gültigen Recht auseinandersetzen.

Hierdurch wurde die neue Lagerung der höchsten Gefahrstoffklasse 6.1A verhindert.

2. Nur durch den Druck der BI hat die US-Army einen Gefahrenabwehrplan erstellt.

3. Durch die Aufdeckung der Überwachungsdefizite der Bundeswehr findet nun eine regelmäßige jährliche Überwachung statt.Aber was wird überwacht?

4. Aufgrund der Forderungen der BI wurde vor der Erweiterung ein Bodenschutzgutachten erstellt. Die US-Army kann dadurch bei evtl. zukünftigen Umweltschäden durch das Gefahrstofflager nicht mehr auf Altlasten verweisen und muss diese dann kostenpflichtig beseitigen.

5. Durch unseren Protest hat die USArmy einen gesicherten Parkraum für die Gefahrstoff-LKWs auf dem eigenen Gelände eingerichtet.

6. Die Feuerwehr des US-Depots wurde in den letzten Jahren, inkl. eines sehr teuren Leiterwagens, auf den modernsten Stand gebracht. Die Löschmittel der Feuerwehr Lingenfeld und der Feuerwehr des US-Depots wurden angepasst, so dass eine beiderseitige Unterstützung möglich ist. Das Grundwasser gefährdende Löschmittel AFFF wurde ersetzt durch ein umweltfreundliches Löschmittel.

 

 

Das Engagement der Bürgerinitiative hat hier wesentlich zur Verbesserung

der Situation beigetragen!

Was bleibt noch zu tun

Immer wieder die Verabschiedung des Katastrophenschutzplanes fordern, den die Kreisverwaltung schon seit 4 Jahren verspricht.

Kommt die Bundeswehr nur zum Kaffeetrinken? Wir klagen eine transparente Darstellung der Überwachungstätigkeit der Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht Köln ein.

Immer wieder durch Anfragen und Anträge bei Behörden nachhaken, ob wirklich alle Umweltschutzauflagen durch die US-Army umgesetzt wurden.

Kritische Beobachtung des steigenden LKW-Verkehrs durch die Erweiterung.

Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Verbreitung von Informationen zu Gefährdungen in den Medien und durch eigene InfoPlattformen (Homepage, Facebook etc.).

Germersheim im Juni 2022

 

Den Flyer könnt Ihr als PDF Druckversion herunterladen

 

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BI Kein Gefahrstofflager Flyer neu.pdf
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Liebe Mitstreiter und (auch kritischen) Begleiter unserer Bürgerinitiative,

 

der Vorstand möchte euch darüber informieren, dass er für die BI eine neue Email-Adresse eingerichtet hat. Sie lautet:

 

gefahrstofflager@t-online.de

 

Die Änderung wurde erforderlich, da unsere alte Email-Adresse bei @gmail.com nicht mehr erreichbar ist und auch nicht wieder reaktiviert werden konnte.

Auch wenn es so scheinen mag, als hätten wir unser Engagement für mehr Sicherheit im und um das Gefahrstofflager eingestellt - aber auch uns hat Corona und besonders die zermürbenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zugesetzt.

Dennoch: es bleibt unser nächstes Ziel, dass der seit langem von der Kreisverwaltung zugesagte und absolut notwendige Katastrophenschutzplan endlich umgesetzt wird.

Wir sind gespannt, was die nächsten Gespräche mit der Kreisverwaltung bringen werden.

Wir werden euch zeitnah hier auf facebook und in den örtlichen Medien informieren.

 

Bleibt uns weiterhin gewogen und unterstützt uns!

 

Autor: Reinhard Werner

 

 

 

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Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

WhatsApp : Aufgrund der AGB Änderung wurde der Account durch uns gelöscht!

 

 


Download
Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
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 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!