Die fragwürdige Rolle der Bundeswehr als Überwachungsbehörde Teil 3
Und hier die Antwort zu unserem Schreiben. Leider wieder inhaltslos und es werden wichtige Fragen, insbesondere zum jährlichen Überwachungsplan nicht beantwortet. Bemerkenswert ist auch, dass aus dem Schreiben hervorgeht, dass bis dato die Sicherheitsmanagement Handbücher für die Gebäude 7915 und 7983 fehlen. Schon im Juni diesen Jahres haben wir auf den Mangel auf der Grundlage der durch die DLA offengelegten Unterlagen hingewiesen und es nichts passiert. Die bestehenden Lager werden daher ohne die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen rechtswidrig durch Die DLA betrieben.
Kriminelles Handel wird definiert mit strafbaren Verstößen gegen Gesetze. Somit stellt auch das Nichthandeln der BAIUDBW eine kriminelle Handlung der Behörde dar, da mit Vorsatz erforderliche Kontrollen nicht durch geführt werden und Verstöße gegen geltendes Recht hingenommen werden.
20171103_Stellungnahme Bundeswehr.pdf
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