Spenden, Buergschaft

 Bitte um eine Spende

 

Es sollte uns allen klar sein - den geplanten Ausbau des Gefahrstofflagers zu verhindern wird ein langer, steiniger und mit finanziellen Risiken verbundener Weg. Und dabei ist noch nicht einmal sicher, dass wir es verhindern können. Wenn der Antragsteller - die US-Army - alle vom deutschen Recht vorgesehenen Vorgaben erfüllt (und sie haben sich an das deutsche Recht zu halten) und auch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung keine Beanstandungen bestehen, das Lager zu erweitern, sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Gut, dann erfüllt das Lager zwar alle Vorgaben und vielleicht wird der damit einhergehende an- und abfließende Lieferverkehr die Sicherheitsstandards an Personal und LKW´s erfüllen, aber die von uns befürchteten Unglücksfälle aufgrund menschlichen Versagens bestehen weiter.

Wir sind gefordert, Schritt für Schritt zu denken: zuerst benötigen wir eine "gefüllte Kasse" von ca. EUR 10.000,-  um unsere evtl. notwendigen Klagen durch einen kompetenten Verwaltungsjuristen  in der ersten Instanz vertreten zu lassen.

 

Das Spendenkonto seht ihr auch unten rechts. Die Satzung der BI in der Fassung vom 19.9.2017 erfüllt die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO. Zuwendungen an den Verein sind steuerbegünstigt!

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Bürgschaftserklärung zur Risikominimierung
Die Bürgerinitiative bereitet sich auf eine Klage vor Gericht zur Anordnung der Stilllegung von dem Gefahrstofflager im Gebäude 7915 vor. Obwohl wir die Erfolgsaussichten sehr hoch einschätzen, bleibt immer noch ein Restrisiko, dass wir die Klage verlieren könnten. Nur für diesen Fall benötigen wir eine Kostenabsicherung. Wenn wir die Klage gewinnen, muss die gegnerische Seite alle Kosten übernehmen und die Bürgschaften sind hinfällig.
2019_Bürgschaftserklärung.pdf
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Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

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Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
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 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!