Historie vom Erweiterungsantrag des Gefahrstofflagers bis dato

 

 

 

Und jeden 1. Donnerstag im Monat findet unser öffentlicher Infostammtisch ab 19°° in der Pan Vinothek Germersheim, mit vielen aktuellen Informationen, statt.

 

 

 

Für die BI hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt ohne Einschränkungen, also auch solche betreffend der militärischen Nutzung durch Gaststreitkräfte, oberste Priorität. Hinsichtlich der negativen Erfahrungen aus den letzten 24 Monaten erwarten wir ein zielführendes Handeln durch die Politik und die Behörden.

 

17.02.2020 Aufforderung an die SGD-Süd das Genehmigungsverfahren  zur Erweiterung des Gefahrstofflagers von 70t auf 1900t im Gebäude 7915 einzustellen, durch unseren Rechtsanwalt.
07.02.2020 Seit dem 07.02.2020 liegt das Urteil vor. Sehen wir es einmal positiv. Das Urteil ist derart von minderer Qualität, mit formalen Fehlern, dass es uns eine Berufung erlaubt. Da nützt es auch nichts, wenn sich das Gericht am 11.02.2020 bei uns schriftlich dafür entschuldigt hat, eine falsche Pressemitteilung ausgegeben zu haben. Bei einem Urteil, dass alle Vorträge und auch die Aussagen in der mündlichen Verhandlung, entsprechend gewürdigt hätte, also einem qualitativ hochwertigen Urteil, hätte uns unser Anwalt von einer Berufung abgeraten. 
23.01.2020

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zur Anfechtungsklage gegen die Genehmigung der Kreisverwaltung von 70t hochgiftiger Stoffe im Gebäude 7915. 

31.01.2020

Widerspruch gegen den Bescheid der SGD Süd zur verweigerten Akteneinsicht in den Neuantrag der LBB zur Erweiterung des Gefahrstofflagers von 70t auf 1900t im Gebäude 7915

17.10.2019

Die BI reicht eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Ziel ist die Gleichbehandlung von militärischen Gefahrstofflager und zivilen Gefahrstofflager

17.10.2019

Die von der BI beauftragte Rechtsanwältin Frau Hensel schreibt das BAUIDBw an:

Gefahrstofflager Lingenfeld/Germersheim der DLA

Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG

Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG

Ihr Schreiben vom 6. März 2019, Ihr Az: 47-03-15, u.a.

02.10.2019

Aufgrund der Beschwerde bei der ADD antwortet der Landrat und behauptet wieder einmal, man hätte keine rechtlichen Möglichkeiten da § 5a des Landesgesetzes nicht anwendbar sei. Aber in der Genehmigung wird explizit festgestellt, dass der § 5a anwendbar sei. In der Sache bewegt sich nach unserer "Anzeige" seit 2 Jahren nichts!

27.08.2019

Beschwerde bei der ADD gegen den Landrat Dr. Fritz Brechtel, wegen Untätigkeit zum Thema Katastrophenschutzplan.

27.08.2019

Schreiben an die DLA Commander LTC Jonathan Ackiss. Die BI unterbreitet auf Vorschlag von MDB Hitschler ein Gesprächsangebot. Bisher keine Antwort.

23.08.2019

Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler

09.08.2019

Schriftliche Aufforderung an die SGD Süd zum behördlichen Einschreiten. Unserer Meinung nach bedarf der Sammelplatz einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da die Annahme der SGD Süd, dass der Sammelplatz nur weniger als ein Jahr betrieben wird, falsch ist.

05.08.2019 Abschluss der Akteneinsicht bei der SGD Süd zum Sammelplatz für gefährliche Abfälle
12.07.2019 Offener Brief an die US-Army. Warum wurde der Katastrophenschutzplan nicht unterzeichnet? Bis dato keine Antwort.
11.07.2019 Bericht des SWR in der Sendung „Zur Sache Rheinlandpfalz“
09.07.2019 Infostand der BI auf dem Königsplatz mit Dreharbeit des SWR
03.07.2019 Kreisverwaltung lehnt Zuständigkeit für den Erweiterungsantrag ab und beendet das Verfahren.
Gegenüber dem SWR teilt die KV mit, dass die US-Army den Katastrophenschutzplan nicht unterschrieben hat.
28.06.2019 Pressemitteilung der BI über die eingereichte Klage.
14.06.2019 Der Verein wird als eingetragener Verein anerkannt.
12.06.2019 Mitteilung der SGD SÜD. Die Akteneinsicht für den geplanten Sammelplatz für gefährliche Abfälle auf dem Gelände des US-Depots wird gewährt.
08.06.2019 Die BI, als Kläger die Privatperson Dietmar Bytzek reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ein.
29.05.2019 Die Kreisverwaltung bestätigt die Auskunft zu erteilen zu den Genehmigungen von DP-World, lehnt jedoch die Auskunft zum US-Depot mit dem Hinweis auf die militärische Anlage und die Nichtgeltung der Störfallverordnung ab.
12.05.2019  Anschreiben an die Kreisverwaltung zu den erteilten Baugenehmigungen im Achtungsabstand von 2193m vom US-Depot und von DP World.
12.05.2019 Anschreiben an den Landrat: Wie ist der aktuelle Stand zum Katastrophenschutzplan zum Gefahrstofflager im US-Depot?
Von Ihrer Behörde wurde mehrmals öffentlich behauptet, dass man keine Rechtsgrundlage zur Durchsetzung eines Katastrophenschutzplanes habe. Letzter Stand war, dass man dies auf freiwilliger Gesprächsbasis versuche.
Umso mehr waren wir verwundert, als wir in den Unterlagen des TÜV Saar vom Januar 2018 auf Seite 35 folgenden Text fanden:
Lt.. Information der Kreisverwaltung Germersheim vom 19.12.2017 liegen keine Alarm- und Katastrophenpläne des Landkreises Germersheim für das US-Depot vor. Eine Vereinbarung über die gegenseitige Hilfeleistung im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenfall zwischen der U.S. Army Garrison Rheinland-Pfalz, dem Landkreis Germersheim sowie der Verbandsgemeinde Lingenfeld aus dem Jahr 2013 wurde bisher von den Vertragsparteien nicht unterzeichnet. Eine Rechtsverbindlichkeit kann aus einem nicht unterzeichneten Dokument nicht abgeleitet werden. Die darin geregelten Themen können für die Bewertung von Gegenmaßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen im Katastrophenfall für dieses Gutachten somit nicht berücksichtigt werden. In der Praxis wird die gegenseitige Hilfeleistung It. Informationen des Anlagenbetreibers bereits realisiert.
Eine Bewertung der geplanten Gegenmaßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen im Katastrophenfall kann aus vorgenannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Wir bitten um Klärung des Sachverhaltes, d.h. konkret:
„Warum wurde und von wem wurde der Katastrophenschutzplan nicht unterzeichnet?“ und „Warum hat Ihre Behörde öffentlich behauptet, dass kein Katastrophenschutzplan zu erstellen wäre?“
- bisher keine Antwort-
10.05.2019 Der Widerspruch gegen die Genehmigung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7915 im US-Depot wird von Kreisrechtsausschuss abgelehnt. Immerhin wurde eindeutig - entgegen der Meinung der Kreisverwaltung - festgestellt, dass der Widerspruch zulässig ist und damit  die BI klagebefugt ist und der Kreisrechtsausschuss kommt  zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung durch die Kreisverwaltung zwar objektiv rechtswidrig erteilt wurde, aber nicht nichtig ist.
09.05.2019 Die Mitgliederversammlung beschließt die Umwandlung in einen eingetragenen Verein
19.04.2019 Widerspruch gegen den geplanten Sammelplatz für gefährliche Abfälle auf dem Gelände des US-Depots bei der SGD SÜD. Antrag auf Akteneinsicht.
11.04.2019 Verhandlung des Widerspruches gegen die Genehmigung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7915 im US-Depot vor dem Kreisrechtsausschuss.
26.03.2019 Der Landrat sagt das geplante Dialoggespräch einen Tag vorher ab.
08.03.2019 Bei DP World wird Arcolein gelagert. Der im Gutachten ermittelte Abstand mit 650m entspricht nicht den Vorgaben der KAS Richtlinie und ist nach unserer Meinung schön gerechnet. Die Marina liegt 680m entfernt, vergleichbare Gutachten kommen auf Abstände von ca.1000m. Nur damit uns dieses Gutachten beim US-Depot auf die Füße fallen könnte hat ein BI Vorstandsmitglied als Privatperson hiergegen Einwand erhoben.
06.03.2019 Das BAUIDBw lehnt die geforderte Sonderprüfung der Photovoltaikanlage ab und bestätigt, dass sie als Behörde im Rahmen der Gefahrenanalyse nicht über diese Anlage informiert wurden.
25.02.2019 Unser Rechtsanwalt fordert die Kreisverwaltung Germersheim den Antrag auf Stilllegung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 im US-Depot an das BAUIDBw weiterzuleiten.
25.02.2019 Das BAUIDBw, versagt mit Hinweis auf das laufende Widerspruchsverfahren auf Stilllegung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7915 im US-Depot, tätig zu werden. Gemäß unserem Rechtsanwalt ist dies zulässig.
19.01.2019 Antwort der BIMA zur PV Anlage: Die Anlage sei nicht genehmigungspflichtig und ist nicht an die Brandmeldeanlage angeschlossen.
14.01.2019 Das BAUIDBw lässt die Widerspruchsfrist verstreichen und reicht keine Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ein. Somit ist der Bescheid bestandskräftig.
14.12.2018 Widerspruchsbescheid. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Der Kreisrechtsausschuss schließt sich der Meinung vom Verwaltungsgericht Neustadt an und erklärt das BAUIDBw für zuständig.
06.12.2018 Anfrage an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach nach dem Brand Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 im US-Depot am 07.07.2018
22.11.2018 Mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss. Widerspruch gegen den Betrieb des Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 im US-Depot.
18.10.2018 Infoveranstaltung in Lingenfeld
11.10.2018 Gespräch der BI mit der Kreisverwaltung.
21.09.2018 Akteneinsicht durch die BI in die Unterlagen zum Gebäude 79815_Erweiterung von70t auf 1900t zur neuen Stoffliste. Die LBB hat Ihren Widerspruch überraschend zurückgezogen!
10.09.2018 Unsere Antwort als „Offener Brief“ an den Landrat Dr. Fritz Brechtel
21.08.2018 Medienmitteilung der Kreisverwaltung
20.08.2018 Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnt den Eilantrag ab. Gründe, es bestehe keine Eilbedürftigkeit und Antragsgegner ist nicht die Kreisverwaltung, sondern das BAUIDBw.
24.07.2018 KV verweigert Abhilfebescheid und gibt Verfahren an Kreisrechtsausschuss weiter.
18.07.2018 Widerspruch gegen die Genehmigung von 70t hochgiftiger Stoffe im Gebäude 7915 und Antrag auf Stilllegung bei der Kreisverwaltung.
10.07.2018 Die Kreisverwaltung lehnt eine Akteneinsicht in die neuen Antragsunterlagen zum Gebäude 7915 von 70t auf 1900t ab. Rechtsmittel sind eingelegt.
07.07.2018 Brand eines Wechselrichters auf dem Dach des Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 im US-Depot, welches dreifach genutzt wird: Büro, Lager und Gefahrstofflager. US-Feuerwehr ruft Germersheimer und Lingenfelder Wehren zu Hilfe. Z.Z. existieren keine Katastrophenschutzpläne für das alte, aber auch nicht für das neue Lager. Selbst dieser Brand war für die US-Wehr allein nicht beherrschbar...
26.06.2018 Akteneinsicht der BI in das Genehmigungsverfahren des „alten Lagers“. Die BI stellt fest, daß am 02.05.2012 eine stillschweigende Erweiterung um 1200 t incl. 70 t hochgiftiger Stoffe stattfand. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand nicht statt!
18.01.2018 Schriftliche Bestätigung durch das BAUIDBw gegenüber dem SWR, dass die Störfallverordnung für das Gebäude 7983 doch gelte.
16.01.2018 Die BI besucht DP-World (Gefahrstofflager mit >13.000 t). augenfälligste Unterschiede: enge zivile Überwachung (1 mal im Jahr unangekündigt; 4 mal im Jahr Besichtigung durch Gutachter des TÜV Nord; Katastrophenschutzpläne liegen vor!
19.12.2017 Einen Tag nach dem „Runden Tisch“ schriftliche Bestätigung der KV, dass die Störfallverordnung für das Gebäude 7983 gelte und dass keine externe Katastrophenschutzpläne gemäß des Genehmigungsbescheids erstellt wurden.
18.12.2017 Runder Tisch der Kreisverwaltung mit Vertretern der US-Army, des BAUIDBw, SGD Süd, lokale MdBs sowie der BI. Die Vertreter des US-Army sagen zu, die von der KV geforderten Auflagen (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu erfüllen. Behauptung von BAUIDBw ohne Widerspruch der KV, dass die Störfallverordnung nicht gelte.
04.12.2017 Anfrage der BI zur Geltung der Störfallverordnung für das Gebäude 7983 mit Bitte um Beantwortung bis zum 18.12.2017
19.09.2017 Gründung des Vereins Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“
18.09.2017 Antrag auf Akteneinsicht für die Erweiterung um hochgiftige Stoffe im Nebengebäude 7915. Aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs der LBB und verzögerter Bearbeitung durch den Kreisrechtausschuss konnte die Einsichtnahme erst am 27.05.2018 vorgenommen werden, also 8 Monate später !
08.08.2017 Endtermin der zweite Offenlegung des Erweiterungsantrags; Abgabe von49 qualifizierten Einwendungen von Bürgern, aber auch Umweltverbänden
07.08.2017 Abgabe von Listen mit 3333 Unterschriften gegen das Gefahrstofflager durch die BI
02.08.2017 Bürgerversammlung in Lingenfeld zur Vorbereitung einer BI. U.a. wurden folgende besorgniserregende Inhalte aus dem Antrag vorgestellt:
- was soll laut Antragsunterlagen gelagert werden
- wie breiten sich im Brandfall die toxischen Gase aus
- wo sehen wir erhebliche Sicherheitsmängel sowie
- Hinweis auf Mängel eines inkonsistenten Gutachtens
28.07.2017 Unser Antrag auf Akteneinsicht für das genehmigte Lager mit 1200t explosiver und giftiger Stoffe im Gebäude 7983 nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) und Stilllegung der Anlage. Das  LTranspG  sieht eine Entscheidung spätestens nach 3 Monaten vor. Aufgrund von rechtswidrigen Verzögerungen bzw. unklarer Zuständigkeiten konnte die Einsichtnahme erst am 22.02.2018 vorgenommen werden, also 7 Monate später!
Der Antrag auf Stilllegung wurde nicht beantwortet, am 22.11.2017 räumte die Kreisverwaltung bei einem Gespräch ein, dass das Antwortschreiben intern verschollen gegangen war.
14.07.2017 Treffen mit BMV Frau von der Leyen und Frau Hauröder-Strüning, Präsidentin des für die Überwachung zuständigen Bundesamtes für Umwelt, Infrastruktur und Dienstleistungen der Bundeswehr (Überwachungspraxis 2 Kontrollen in den letzten 7 Jahren im Abstand von 4 Jahren!)
08.05.2017 Besuch der Räte aus Lingenfeld und Germersheim im US-Depot und Vorstellung des Projekts durch die DLA. Aussage des Leiters der Werksfeuerwehr: „Bestens und modern ausgerüstet. 33 Feuerwehrleute. Auf alles vorbereitet. Im Störfall, falls notwendig, Rückgriff auf US-Wehren aus Mannheim und Ramstein“.
02.05.2017 Der Gemeinderat Lingenfeld lehnt den Antrag auf Erweiterung des Gefahrstofflagers ab.
26.04.2017 Endtermin der ersten Offenlegung. Schriftliche Einwendungen von 3 Bürgern, die u.a. die Rechtmäßigkeit der Offenlegung angezweifelt haben (z.B. nicht vollständige Unterlagen)
06.04.2017 Der Stadtrat Germersheim wird durch den Landrat Dr. Brechtel informiert. Tenor: „handelsübliche Baumarktstoffe“ und „mit maximal 50 t hochgiftiger Stoffe als Additive“. Einwurf eines Bürgers: aufgeführter Stoff Dimethylsulfat wurde im 1. Weltkrieg als Lungenkampfstoff eingesetzt.
23.03.2017 In der "Rheinpfalz" erscheint ein Artikel unter der Überschrift "US-Army will Gefahrstofflager erweitern" und nennt dabei einige Gefahrstoffe, die gelagert werden sollen.
31.01.2016

Die DLA stellt bei der KV Germersheim den Antrag auf Genehmigung, die Lagerkapazität an Gefahrstoffen im Gebäude 9715 von 70t auf 1900t zu erhöhen.

 

   
 
   

 

Überblick über die Genehmigungen Gefahrstofflager im US Depot

 

Der erste  Antrag  vom 11.03.09 zum  Gefahrstofflager im Gebäude 7983 enthielt auch den Antrag auf die Lagerung von hochgiftigen Stoffen.  Mit Nachtrag vom 23.04.09 wurden die hochgiftigen Stoffe im Antrag gestrichten. Die Genehmigung erfolgt am 09.10.2009 mit einer Inbetriebnahme Frist zum 18.01.2013.

 

Noch innerhalb des laufenden Verfahrens zum Gebäude 7983 stellte man am 29.08.2011 einen neuen Antrag nach §4 BImSchG zur Lagerung von giftigen und brennbaren Flüssigkeiten, sowie Batteriesäuere. Ohne ausreichende Begründung stellte der Antragsteller auch den Antrag das Verfahren nach §19 BImschG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Die SGD SÜD stimmte rechtswidrig dem Antrag nach §19 BImSchG am 08.12.2009 mit der Begründung zu , es bestehe keine technische Verbindung (Rohrleitungen, Transportbänder zu anderen Lagerbereichen). Hiermit wurde auch begründet, dass die Mengenschwellen für das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht überschritten würden.

 

Gemäß der 4. BImSchV § 1 Genehmigungsbedürftige Anlagen, Abs.3 hätten auch die Mengen des schon genehmigten Lagers im Gebäude 7983 berücksichtigt werden müssen.

 

Das Verfahren hätte als Erweiterungsverfahren des Gebäudes 7983 nach § 16 BImSchG, wesentliche  Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen  mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen müssen. Lt. interner Aktennotiz war man sich dessen bewusst.

 

Weiterhin enthielt die vorgelegte Stoffliste Produkte die in der Lagerklasse 6.1A zugeordnet waren. Gemäß der TRGS 510 sind Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorien 1 und 2 der Lagerklasse 6.1A
 zuzuordnen.

 

Gemäß der 4. BImSchV ist bei Überschreiten der Lagermengen von Stoffen mit akuter Toxizität der Kategorien 1 und 2 die Verfahrensart G mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 

 

Die Genehmigung erfolgte am 02.05.2012 als unbestimmte Genehmigung über die Lagerung von 70t giftigen, brennbaren und ätzenden Stoffen. Mit  den Nebenbestimmungen wurde auch die Lagerklasse 6.1.A genehmigt.

 

Neuantrag auf Erweiterung  am 26.01.2016. Hier wird wieder die Lagerung von70t hochgiftigen Stoffen beantragt. Auch hier wieder mit Nachtrag vom 16.01.2018, sollen die hochgiftigen Stoffe entfallen (man hat ja schon eine Genehmigung). Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine erneute Offenlegung wird verweigert. Eine  nachvollziehbare Begründung fehlt bis dato.

 

Kontakt

Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager in Lingenfeld/Germersheim" (BI "Kein Gefahrstofflager") e.V.

c/o Dietmar Bytzek

Thomas Dehler Straße 7a

76726 Germersheim

mail: gefahrstofflager@t-online.de 

oder

gefahrstofflager@bytzek.eu

 

WhatsApp : Aufgrund der AGB Änderung wurde der Account durch uns gelöscht!

 

 


Download
Satzung der Bürgerinitiative
Neue aktualisierte BI-Satzung vom 2022-1
Adobe Acrobat Dokument 271.8 KB

 Unsere Bürgerinitiative ist Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

https://www.bbu-online.de/

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat das Finanzamt Speyer bestätigt, dass " die Satzung der Körperschaft BI "Kein Gefahrstofflager  e.V. " die Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO...erfüllt"!  

 Der  eingetragene Verein ist damit als gemeinnützig anerkannt!