Rechte der Bürger nach dem Natotruppenstatut und Zusatzabkommen, eine übersichtliche Darstellung
- Zusammenfassung -
Das Rechtsregime der Nutzung von Liegenschaften durch alliierte Stationierungsstreitkräfte
der NATO in Deutschland richtet sich nach dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatzabkommen
dazu und bilateralen Verwaltungsabkommen mit dem jeweiligen Entsendestaat
sowie den einschlägigen deutschen Rechtsnormen. Eine Truppe und ihr ziviles
Gefolge müssen das deutsche Recht achten.
Ausländische Truppenverbände werden nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts
als nationale Organe des Entsendestaates behandelt, wenn sie nicht in die militärische
Organisation des Aufnahmestaates integriert oder supranational sind. In den Fällen, in
denen Vorhaben einer Truppe oder eines zivilen Gefolges nach deutschem Recht einer Erlaubnis,
Zulassung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen,
stellen deutsche Behörden die erforderlichen Anträge und betreiben die diesbezüglichen
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Verfahrens- bzw. Prozessstandschaft für die Trup
Natotruppenstatut_Rechte der Bürger.pdf
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